•Erstellung von Jahresabschlüssen nach Steuer- und Handelsrecht für juristische Personen (Jahresabschluss und Steuerbilanz) in Deutschland
•Veröffentlichung der Finanzberichte im Bundesanzeiger (gesetzlich vorgeschrieben)
•Erstellung der jährlichen Finanzberichterstattung nach dem vereinfachten Verfahren (für kleine Unternehmen), in der die Berechnung des Überschusses der Einnahmen über die mit der Einnahmeerzielung verbundenen Aufwendungen dargestellt wird (Einnahme-Überschuss-Rechnungen gem. § 4 Abs. 3 EStG).